Anmeldung unter T 02 254 64 00, jeden Wochentag zwischen 7 und 18 Uhr

Wenn Sie Mitglied der Krankenkasse sind, werden diese Hebammenberatungen vollständig erstattet. Die Beratung darf nicht am selben Tag wie ein Termin beim Gynäkologen sein.

Ab der 14. Wochehaben Sie Anspruch auf ein halbstündiges Gespräch. Darin berät die Hebamme zum Lebensstil während der Schwangerschaft sowie zu eventuellen Beschwerden und Sexualität. Verschiedene praktische Fragen wie Kinderbetreuung, Anerkennung des Partners und Mutterschaftsvorsorge werden erörtert. 

Um die 34. Woche kann die Hebamme Ihnen einen neuen Termin geben. Darin wird sie mit Ihnen besprechen, was Sie bei den Wehen und der Geburt erwartet. Sie wird Ihnen auch weitere Informationen darüber geben, wann Sie ins Krankenhaus kommen und was Sie mitbringen sollten. 

Wenn Sie sich noch nicht entschieden haben, ob Sie stillen oder die Flasche geben möchten, oder doch noch zusätzliche Beratung dazu wünschen, können Sie noch mal wiederkommen. Die Hebamme wird mit Ihnen besprechen, ob Sie für eine weitere halbe oder eine Stunde kommen sollen.

Außer diesem Gespräch mit der Hebamme ist es ratsam, sich schon während der Schwangerschaft eine Hebamme zu suchen, die Sie nach der Geburt zu Hause begleiten kann. Auf diese Weise haben Sie sich bereits kennengelernt, und Sie werden sich wohler fühlen, wenn Sie sie in Ihr Haus lassen . Gerade wenn man zum ersten Mal Mutter wird oder das Stillen nicht so gut klappt, ist eine Nachsorgehebamme zu Hause kein überflüssiger Luxus. Auch dies wird von der Krankenkasse vollständig erstattet (8 Besuche, bei Bedarf verschreibt der Arzt mehr).