Gesetzliche Medikamentenpauschale
Jeder Patient zahlt einen Pauschalbetrag von 0,62 Euro pro Tag für erstattungsfähige Arzneimittel. Dieser Betrag wird per Gesetz festgelegt und wird unabhängig davon erhoben, ob Sie solche Arzneimittel eingenommen haben oder nicht.
Medikamente ohne Erstattung
Die Kosten für Medikamente, die nicht (vollständig) von der Krankenkasse erstattet werden, berechnen wir entsprechend ihrem Verbrauch. Diese Kosten werden auf Ihrer Rechnung unter Angabe der Bezeichnung, der Menge und des zu zahlenden Betrags deutlich angegeben.
(Para)pharmazeutisches Material
Die Kosten für einige Implantate, Prothesen, nicht implantierbare medizinische Hilfsmittel, ... müssen teilweise oder vollständig von Ihnen selbst getragen werden. Der Selbstkostenpreis hängt von der Art und dem Material ab, aus dem diese Produkte hergestellt werden.