Filmen und Fotografieren im AZJP

Patienten und Besucher, die im AZJP Videos, Fotos und/oder Selfies machen möchten, müssen die diesbezüglichen Richtlinien des AZJP beachten.

  • Fotos und Videos von medizinischen Maßnahmen durch AZJP-Mitarbeiter
    Wenn ein Patient oder ein Besucher eine medizinische Maßnahme fotografieren oder filmen möchte, muss er oder sie den Arzt oder die medizinische Fachkraft, die fotografiert oder gefilmt werden soll, um Erlaubnis bitten. Die Zustimmung muss grundsätzlich schriftlich  erteilt werden, es sei denn, die Praxis macht dies unmöglich. Die Zustimmung wird nur für die private Nutzung der Bilder erteilt.
  • Fotos und Videos von AZJP-Mitarbeitern
    Wenn ein AZJP-Mitarbeiter fotografiert oder gefilmt werden soll, müssen der Patient oder der Besucher immer das Einverständnis des betreffenden Mitarbeiters einholen. Die mündliche Zustimmung des AZJP-Mitarbeiters ist ausreichend.
  • Fotos und Videos von sich selbst
    Patienten dürfen Fotos von sich selbst oder Selfies machen. Dafür sind sie selbst verantwortlich. Wenn ein AZJP-Mitarbeiter oder Mitpatient auf dem Foto ist, muss das Einverständnis des betroffenen Mitarbeiters oder Mitpatienten eingeholt werden.
  • Fotos und Videos von Patienten durch das AZJP
    Um den Schutz der Privatsphäre der Patienten zu gewährleisten, wird das AZJP Patienten nie erkennbar abbilden. Dies ist nur mit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Patienten möglich. Der Patient muss auch klar darüber informiert werden, wofür das Bild verwendet werden soll.