Sobald Ihre Einweisung geplant und geregelt ist, informieren Sie am besten die unten aufgeführten Personen und Institutionen über Ihren Krankenhausaufenthalt. 

Ihre Krankenkasse

Auch wir werden Ihre Krankenkasse über Ihre Aufnahme informieren. Ist dieser Krankenhausaufenthalt die Folge eines Unfalls, melden Sie dies bitte ausdrücklich Ihrer Krankenkasse. Erkundigen Sie sich auch nach etwaigen Bescheinigungen, die zum Zeitpunkt Ihrer Aufnahme auszufüllen sind. Um ab dem ersten Tag Ihres Krankenhausaufenthalts Anspruch auf Krankengeld zu haben, müssen Sie die Krankenkasse über Ihre Arbeitsunfähigkeit informieren. 
 

Ihre Versicherungsgesellschaft

Informieren Sie Ihre Versicherung, wenn sie sich an den Kosten des Krankenhausaufenthalts beteiligt. Fordern Sie auch die erforderlichen Formulare oder Belege an. 

Ihren Hausarzt

Bitte informieren Sie Ihren Hausarzt über die geplante Aufnahme. Schließlich erhält er anschließend die Untersuchungsergebnisse und medizinischen Daten. 

Ihren Arbeitgeber 

  • Sie sind ein Lohnempfänger: Innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit müssen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an Ihren Arbeitgeber und eine zweite Bescheinigung an den beratenden Arzt Ihrer Krankenkasse übermitteln. 
  • Sie sind selbstständig tätig: Innerhalb von sechzig Tagen nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit müssen Sie gegebenenfalls eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an Ihre Krankenkasse senden. 
  • Sie sind Beamter: Die von Ihrer Behörde vorgeschriebenen Bescheinigungen müssen Sie vom behandelnden Arzt ausfüllen lassen.