Rechten en verantwoordelijkheden patiënten

Als patiënt heb je duidelijke rechten. Die rechten zorgen ervoor dat je goede en comfortabele zorg krijgt. Het AZ Jan Portaels respecteert en werkt volgens de rechten van de patiënt zoals voorzien in de wetgeving van 2002. 

Onderstaande animatievideo legt duidelijk uit van welke rechten je als patiënt geniet. 

Uitgebreidere informatie over de rechten van de patiënt is te vinden op www.patientrights.be.

Recht auf eine hochwertige Dienstleistung

Sie haben Anspruch auf die bestmögliche Versorgung nach dem aktuellen Stand des medizinischen Wissens und der Technik. All dies sollte mit Respekt geschehen und der Gesundheitsdienstleister sollte Ihr Recht auf Entscheidung berücksichtigen. Religion, sexuelle Orientierung, soziale Schicht und Geschlecht sollten dabei keine Rolle spielen.

Recht auf freie Wahl des Gesundheitsdienstleisters

Sie können selbst entscheiden, wer Ihr Gesundheitsdienstleister ist. In einem Krankenhaus ist es aus organisatorischen Gründen nicht möglich, eine Pflegefachkraft auszuwählen. Auch bei einer ungeplanten Einweisung kann es vorkommen, dass Ärzte Sie aufsuchen, die Sie nicht selbst ausgewählt haben. Der Grund dafür ist, dass es sich um einen Notfall und/oder eine obligatorische Hilfe handelt. Ein Arzt hat auch das Recht, Sie als Patienten abzulehnen (es sei denn, es handelt sich um einen Notfall) oder die Behandlung zu unterbrechen. Im letzteren Fall sollte Ihr Arzt Sie überweisen, damit die Versorgung gewährleistet ist.
Sie haben auch jederzeit das Recht, einen anderen Arzt um eine zweite Meinung zu bitten (second opinion).

Recht auf Informationen über den Gesundheitszustand

Sie haben das Recht, über Ihren Gesundheitszustand und über die finanziellen Folgen Ihrer Behandlung informiert zu werden. Dies sollte in einer klaren Sprache geschehen, damit Sie verstehen, was gesagt wird.

Weitere Informationen über die Benennung einer Kontaktperson, einer Vertrauensperson oder eines Vertreters finden Sie hier.

Recht auf Information und Zustimmung zu jeder medizinischen Maßnahme

Ihr Gesundheitsdienstleister benötigt Ihre mündliche oder schriftliche Zustimmung, um mit der Behandlung beginnen zu können. Sie sollten rechtzeitig Informationen erhalten, damit Sie als Patient eine fundierte Entscheidung treffen können. Die Informationen, die Sie erhalten, müssen klar und vollständig sein. Dies bedeutet auch, dass Sie die Behandlung ablehnen können. Eine Ausnahme hiervon besteht, wenn es sich um einen Notfall handelt und es nicht möglich ist, Ihren Willen rechtzeitig zu ermitteln (oder weil es unmöglich ist).

Recht auf eine sorgfältig geführte Patientenakte mit der Möglichkeit der Einsichtnahme und des Kopierens

Jeder Patient hat das Recht auf eine Kopie (gegen Bezahlung) oder Einsicht in seine eigene Patientenakte. Diese Akte wird vom Gesundheitsdienstleister geführt und enthält Ihre persönlichen medizinischen Daten. Diese Akte wird vom Krankenhaus aufbewahrt (30 Jahre).

Das Dokument zur Anforderung eines Ausdrucks Ihrer Patientenakte finden Sie hier.

Recht auf Privatsphäre und Achtung der Intimsphäre

Informationen über Ihre Gesundheit werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, Sie haben Ihre Zustimmung gegeben. Während einer Behandlung dürfen nur die für Ihre Behandlung notwendigen Fachkräfte anwesend sein.
Fotografien und Filmaufnahmen, auf denen Sie als Patient zu sehen sind, werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht veröffentlicht oder gesendet.

Recht auf Schlichtung von Beschwerden

Hinsichtlich des Rechts, eine Beschwerde einzureichen, ist das AZJP der Ansicht, dass jeder, der im AZJP arbeitet, für den Umgang mit und die Bearbeitung von Beschwerden mitverantwortlich ist. Es wird versucht, die Beschwerde an der Stelle zu bearbeiten, wo sie aufgetreten ist.
Es gibt jedoch auch eine unabhängige Ombudsstelle im Krankenhaus, die sich mit Beschwerden befasst (wie vom Gesetzgeber vorgesehen).
Die Ombudsstelle wird in erster Instanz immer versuchen, die Kommunikation zwischen Ihnen und dem Gesundheitsdienstleister zu fördern. Sollte dies nicht gelingen, wird die Ombudsstelle vermitteln oder Sie über alle Möglichkeiten zur Bearbeitung Ihrer Beschwerde informieren.
Für die Reklamation einer Rechnung wenden Sie sich bitte an die Rechnungsabteilung des AZJP. 

Ausführlichere Informationen über Patientenrechte finden Sie unter
www.patientrights.be oder in der Broschüre des Gesundheitsministeriums.

Recht auf Schmerzlinderung

Schmerz ist subjektiv. Im AZJP versuchen wir, Schmerzen zu vermeiden oder sie auf die bestmögliche Weise zu behandeln.