Gemäß Artikel 30 des Gesetzes über Krankenhäuser und andere Pflegeeinrichtungen hat jeder Patient das Recht, vom Krankenhaus Informationen über die Art des Rechtsverhältnisses zwischen dem Krankenhaus und den dort tätigen Fachkräften zu erhalten.



Innerhalb des AZ Jan Portaels gelten die folgenden Rechtsbeziehungen zwischen dem Krankenhaus und den dort tätigen Fachkräften:



Ärztinnen und Ärzte sind selbstständig

Krankenschwestern und Krankenpfleger sind gesetzlich oder vertraglich angestellt

Hebammen sind gesetzlich oder vertraglich angestellt

Pflegepersonal ist gesetzlich oder vertraglich angestellt

Physiotherapeuten sind selbstständig, gesetzlich oder vertraglich angestellt

Pharmazeuten sind vertraglich angestellt

Logopäden sind selbstständig

Fußpfleger sind selbstständig

Podologen sind selbstständig

Friseure sind selbstständig

Andere sind vertraglich angestellt



Die individuellen Informationen über jeden Berufsangehörigen können bei der Personalabteilung angefordert werden. Diese Informationen werden innerhalb von 5 Arbeitstagen schriftlich mitgeteilt. 



Zentrale Haftung



Die Freiberufler, die im Rahmen der Selbstständigkeit arbeiten, sind  für ihre eigene Berufshaftpflicht verantwortlich. Sie sollten daher eine eigene Versicherung abschließen. Als Patient haben Sie das Recht, von ihnen zusätzliche Informationen zu erhalten.  Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich bitte an die Ombudsstelle AZJP.



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