Gemäß Artikel 30 des Gesetzes über Krankenhäuser und andere Pflegeeinrichtungen hat jeder Patient das Recht, vom Krankenhaus Informationen über die Art des Rechtsverhältnisses zwischen dem Krankenhaus und den dort tätigen Fachkräften zu erhalten.
Innerhalb des AZ Jan Portaels gelten die folgenden Rechtsbeziehungen zwischen dem Krankenhaus und den dort tätigen Fachkräften:
Ärztinnen und Ärzte sind selbstständig
Krankenschwestern und Krankenpfleger sind gesetzlich oder vertraglich angestellt
Hebammen sind gesetzlich oder vertraglich angestellt
Pflegepersonal ist gesetzlich oder vertraglich angestellt
Physiotherapeuten sind selbstständig, gesetzlich oder vertraglich angestellt
Pharmazeuten sind vertraglich angestellt
Logopäden sind selbstständig
Fußpfleger sind selbstständig
Podologen sind selbstständig
Friseure sind selbstständig
Andere sind vertraglich angestellt
Die individuellen Informationen über jeden Berufsangehörigen können bei der Personalabteilung angefordert werden. Diese Informationen werden innerhalb von 5 Arbeitstagen schriftlich mitgeteilt.
Zentrale Haftung
Die Freiberufler, die im Rahmen der Selbstständigkeit arbeiten, sind für ihre eigene Berufshaftpflicht verantwortlich. Sie sollten daher eine eigene Versicherung abschließen. Als Patient haben Sie das Recht, von ihnen zusätzliche Informationen zu erhalten. Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich bitte an die Ombudsstelle AZJP.
Mehr Informationen über Zentrale Haftung