Das Labor für anatomische Pathologie stellt verschiedene Standard-Antragsformulare für die verschiedenen Untersuchungen zur Verfügung, sowohl für den internen als auch für den externen Gebrauch.
Um Fehler und mögliche Verzögerungen zu vermeiden, ist es ratsam, diese Formulare zu verwenden.
Diese können über die Bestellliste für Allgemeinmediziner der anatomischen Pathologie bestellt werden.

Arten von Antragsformularen

  • Histopathologische Untersuchung: erhältlich über das Labor für anatomische Pathologie.Blau für externe Ärzte
  • Zervikovaginale zytologische Untersuchung: erhältlich über das Labor für anatomische Pathologie.Grün für externe Ärzte
  • Kombinierter Antrag für histopathologische und zervikovaginale Untersuchung: erhältlich über das Labor für anatomische Pathologie.Rosa Formulare für externe Ärzte

 

Empfehlungen zum Ausfüllen des Antragsformulars

Folgende Angaben müssen auf dem Antrag gemacht werden:

Administrative Daten:

  • Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Krankenkassendaten desPatienten(vgl. Krankenversicherungsvignette)
  • Name, Vorname, Adresse, LIKIV-Identifikationsnummer des Anfragenden Arztes(vgl. Stempel)
  • Unterschriftdes anfragenden Arztes
  • Antragsdatum
  • Gegebenenfalls Angabe, welche Kollegen den Bericht in Kopie erhalten

Daten zum Gewebe:

  • Art der Untersuchung (Biopsie, Zytologie, ...)
  • Datum und Uhrzeit der Probenentnahme
  • Anatomische Lokalisierung: Organ, Lage im Organ, Lateralität
  • Klinische Informationen, Anamnese, frühere Therapien, Grund für die Gewebeentnahme, Differenzialdiagnose, spezifische Fragen ...
  • Der beantragende Arzt ist dafür verantwortlich, dass der Antrag vollständig ist.

 

Anmerkungen

Dringende Untersuchungen:
Für „dringende“ Untersuchungen ist ein gesondertes Feld anzukreuzen. Wird das Gewebe vor 12:30 Uhr entnommen, wird es vorrangig bearbeitet und der anfordernde oder behandelnde Arzt wird am nächsten Arbeitstag gegen Mittag telefonisch über das Ergebnis informiert. Bitte geben Sie den Namen und die Telefonnummer des Arztes an, der kontaktiert werden soll.
Wird das Gewebe nach 12:30 Uhr entnommen, liegt das Ergebnis zwei Arbeitstage später vor, damit eine ordnungsgemäße Fixierung des Gewebes möglich ist.

Ansteckungsgefahr
Potenzielle Ansteckungsgefahr (z. B. TB, Hepatitis, HIV, ...) müssen vom Antragsteller auf dem Antragsformular deutlich angegeben werden.

Fehlerhafte Kennzeichnung
Anträge können vom Labor für anatomische Pathologie abgelehnt werden, wenn sie unzureichende oder falsche Angaben enthalten, die ein den geltenden Qualitätskriterien entsprechendes Ergebnis verhindern. In diesem Fall informiert das Labor den Antragsteller und trägt die Nichtkonformitäten in das LIS ein. Die Nichtkonformität wird auch im Bericht erwähnt.
Im Falle der falschen Kennzeichnung einer Probe wird ein Mitarbeiter des Labors den Antragsteller kontaktieren.