1. Transport für Untersuchungen und Behandlungen, die nicht im AZ Jan Portaels stattfinden:

Für bestimmte Untersuchungen oder Behandlungen, die nicht im AZ Jan Portaels stattfinden, werden Sie mit einem Krankenwagen in die kooperierende Gesundheitseinrichtung transportiert.
Die Kosten für diesen Transport zwischen Krankenhäusern werden von AZ Jan Portaels unter der Bedingung übernommen, dass der Transport „Hin und zurück“ am selben Tag stattfindet.

  1. Transport zur Entlassung aus dem AZ Jan Portaels :

Wenn der Rücktransport nicht am selben Tag stattfindet, wird das als eine Entlassung aus dem AZ Jan Portaels gesehen und Sie müssen die Kosten für den Krankentransport selbst tragen.
Wenn Sie entlassen werden und nach Hause oder in eine andere Einrichtung dürfen, arrangiert die Krankenschwester oder der Sozialarbeiter den Transport für Sie, falls erforderlich.
Dazu arbeiten wir mit einem Krankentransportdienst zusammen, der Ihnen einen Tarif berechnet, der sich an der Selbstbeteiligung orientiert. Sie können die Rechnung also nicht mehr bei Ihrer Krankenkasse einreichen.

  1. Transport bei einem medizinischen Notfall:

Wenn es sich um einen Krankentransport bei einem medizinischen Notfall handelt und Sie in ein Universitätskrankenhaus verlegt werden müssen, können Sie die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen, um einen Zuschuss zu erhalten.

Wenn Sie es wünschen, können Sie jedoch jederzeit mitteilen, dass Sie einen Krankentransport über Ihre Krankenkasse organisieren möchten.
Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Sozialdienst:
socialediensten [at] azjanportaels.be (socialediensten[at]azjanportaels[dot]be)oder 02 257 54 66.