Das Krankenhaus stellt alle Kosten und Honorare Ihres Krankenhausaufenthalts in Rechnung. Sie müssen nur für die Kosten aufkommen, die die Krankenkasse nicht übernimmt.
Der Preis wird gemäß der gesetzlichen LIKIV-Bestimmung festgelegt.
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Der Preis wird gemäß der gesetzlichen LIKIV-Bestimmung festgelegt.